Übersicht

Erfahre, was Klaviyo benötigt, um Anträge auf Steuerbefreiung für Kund*innen zu genehmigen, die einen E-Mail-Plan kaufen.

Klaviyo berechnet für US-Kund*innen bei E-Mail-Zahlungen Umsatzsteuer, um die Gesetze der Bundesstaaten einzuhalten; Unternehmen und Organisationen, die bestimmte Kriterien erfüllen, können jedoch von der Steuer befreit sein. Kund*innen, die gültige, genaue und rechtzeitige Angaben zu ihrem Steuerbefreiungsstatus machen, werden von Klaviyo keine Umsatzsteuer berechnet.

Wer ist von der Steuer befreit

Steuerbefreiungen variieren je nach Bundesstaat und lokaler Gerichtsbarkeit, beruhen aber in der Regel auf einem von drei Gründen:

  1. ProduktKlaviyo gilt als Software-as-a-Service(SaaS)-Produkt. Je nach Bundesstaat und Rechtsraum, in dem du dich befindest, kann SaaS als steuerpflichtiges Produkt gelten oder auch nicht. Daher legt Klaviyo anhand des Kauf- und Nutzungsorts des Produkts fest, ob Abonnementgebühren steuerpflichtig sind.
  2. Vorgesehene Verwendung des ProduktsDiese Befreiung bezieht sich in der Regel auf Produkte, die zum Weiterverkauf bestimmt sind. Diese Transaktionen sind in der Regel steuerbefreit, weil der Wiederverkäufer bzw. die Wiederverkäuferin beim Kauf durch die Endkund*innen Umsatzsteuer berechnet.
  3. Status der Käufer*innenEinige gemeinnützige Organisationen und Behörden sind nicht verpflichtet, Umsatzsteuer zu zahlen. Die Regeln zur Steuerbefreiung für diese Organisationen variieren je nach Bundesstaat. Prüfe daher unbedingt deine lokalen Gesetze, um zu sehen, ob du berechtigt bist. Die Befreiung für die meisten gemeinnützigen Organisationen erfordert, dass der Kauf mit ihrem gemeinnützigen Auftrag in Zusammenhang steht.

Als steuerbefreit einreichen

Wenn du glaubst, dass deine Organisation von der Steuer befreit ist, musst du einen Nachweis durch entsprechende Dokumentation vorlegen. Diese Dokumentation variiert je nach Bundesstaat, in dem du dich befindest. Deshalb ist es wichtig, vor dem Einreichen deiner Anfrage die Gesetze des Bundesstaats zu prüfen (oft auf der Website des Revenue Department des jeweiligen Bundesstaats aufgeführt).

Um eine Befreiung zu beantragen, scanne und sende alle relevanten Unterlagen per E-Mail an salestax@klaviyo.com.

Bitte füge die folgenden Informationen in deine E-Mail ein:

  • Name deines Unternehmens
  • Deine Rechnungsadresse
  • Eine Kopie deiner letzten Rechnung
  • Gültiger, korrekter und fristgerechter Nachweis, dass du an deinem Unternehmensstandort von der Umsatzsteuer befreit bist. Dazu gehört eine Bescheinigung über die Befreiung von der Umsatzsteuer für deine zuständige Gerichtsbarkeit:
    • Qualifizierte Wiederverkäufer*innen:
      Klaviyo akzeptiert je nach den Gesetzen des Bundesstaats, in dem du dein Geschäft betreibst, staatlich ausgestellte Wiederverkaufszertifikate oder Mehrstaaten-Wiederverkaufszertifikate. Bitte sieh auf der Website des Department of Revenue deines Bundesstaats nach, welche Nachweise akzeptiert werden. Zulässige Nachweise können Folgendes umfassen:
    • Gemeinnützige Organisation oder staatliche Behörde:
      Klaviyo akzeptiert Befreiungsbescheinigungen gemäß den bundesstaatlichen und lokalen Steuervorschriften für die jeweils zuständige Rechtsordnung. Bitte prüfe auf der Website des Department of Revenue deines Bundesstaats, ob deine Organisation von der Steuer befreit ist und welche Unterlagen erforderlich sind, um deine Befreiung zu bestätigen. Zulässige Nachweise können Folgendes umfassen:
      • Von der Behörde ausgestellte Befreiungsbescheinigungen
      • IRS Determination Letter und/oder IRS Form 1023 oder 1024, basierend auf bundesstaatlichen Vorschriften
      • Vereinfachte Sales-Tax-Befreiungsbescheinigung, sofern durch staatliche Vorschriften zulässig
      • Alle weiteren Unterlagen, die erforderlich sind, um den qualifizierenden Status gemäß den Anforderungen des Bundesstaats zu bestätigen (Gründungsurkunde und/oder Satzung, Jahresabschlüsse und/oder Formular 990 usw.)

Nachdem du deine Anfrage auf Steuerbefreiung per E-Mail eingereicht hast, kannst du innerhalb von 3–5 Werktagen mit einer Antwort von Klaviyo rechnen, die dich darüber informiert, ob deine Anfrage auf Grundlage der Vollständigkeit und Richtigkeit der von dir übermittelten Informationen genehmigt oder abgelehnt wurde.

Erstattungen

Automatische Abrechnung

Klaviyo berechnet Umsatzsteuer auf jedes Abonnement, Upgrade oder jeden anderen Kauf, sofern kein Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung eingereicht und genehmigt wurde. Wenn du deinen Antrag nach der Besteuerung einreichst und eine Rückerstattung benötigst, wende dich bitte an unser Support-Team.

Sie stellen Updates zum Status deiner angeforderten Befreiung und zum voraussichtlichen Zeitplan deiner Rückerstattung bereit; anschließend erstatten sie den zuvor berechneten Betrag der Umsatzsteuer zurück. Rückerstattungen benötigen in der Regel bis zu 7 Werktage zur Bearbeitung.

Manuelle Abrechnung

Wenn du Kund*in bist, die/der manuell abgerechnet wird und Umsatzsteuer berechnet bekommen hat, befolge bitte die obigen Anweisungen, um eine Befreiung zu beantragen, richte die Informationen aber an salestax@klaviyo.com statt an unser Support-Team.

Du erhältst innerhalb von 3–5 Werktagen von Klaviyo eine Rückmeldung dazu, ob dein Antrag auf Befreiung basierend auf den eingereichten Informationen genehmigt oder abgelehnt wird. Anschließend erhältst du eine Gutschrift über die erhobene Umsatzsteuer, die im nächsten Abrechnungszeitraum auf dein Konto angewendet wird. Bitte beachte, dass für aktive Kund*innen mit manueller Abrechnung keine Rückerstattungen bearbeitet werden.

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